FAQs – Häufige Fragen

Worum geht es beim Radentscheid Rosenheim?

Warum soll ein Verkehrsmittel gegenüber allen anderen bevorzugt werden?

Radfahrer halten doch den Verkehr auf!?

Was haben bestimmte Interessengruppen z.B. Fußgänger davon?

Schadet das nicht dem Einzelhandel?

Wer darf unterschreiben?

Wie läuft der Radentscheid ab?

Wann kann ich meine Unterschrift für den Radentscheid abgeben?

Wie kann ich den Radentscheid unterstützen?

In Rosenheim gibt es doch schon viele Radwege – brauchen wir noch mehr?

Ist Radfahren nicht viel zu unsicher?

Führen neue Radwege nicht zu Staus für Autofahrer?

Menschen aus dem Umland können doch nicht mit dem Rad nach Rosenheim fahren, oder?

Sind die Forderungen des Bürgerbegehrens überhaupt zulässig?

Was sind die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA)?

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich unterschrieben habe?

Was sind eigentlich Radverkehrsanlagen und wie können sie aussehen?

Was ist die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ (AGFK-Bayern)?

Worum geht es beim Radentscheid Rosenheim?
Wir möchten die Voraussetzungen für einen sicheren und attraktiven Radverkehr in Rosenheim schaffen. In Rosenheim wird beim Ausbau der Straßen in den letzten Jahren vorrangig der Kfz-Verkehr berücksichtigt, die Entwicklung der Rad-Infrastruktur ist dagengen ins Stocken geraten. Deshalb möchten wir rasch zu einer quantitativen und qualitativen Verbesserung des Radverkehrsnetzes beitragen. Damit soll mehr Menschen ermöglicht werden, sicher, komfortabel und stressfrei Rad zu fahren.

Warum soll ein Verkehrsmittel gegenüber allen anderen bevorzugt werden?
Der Anteil von Radfahrenden am Gesamtverkehr in Rosenheim beträgt nach den jüngsten Erhebungen 18% bei innersädtischen Wegen. Die Stadt ist aber weit davon entfernt, 18% des jährlichen Ausbauetats für Verkehrswege in neue Radwege zu investieren. Wir wollen eine gerechte Verteilung der Mittel. Das Fahrrad ist ein Massenverkehrsmittel für Menschen jeden Alters und jeden Einkommens, das wird auch von Verantwortlichen der Stadt Rosenheim, z.B. jedes Jahr bei der Aktion Stadtradeln, betont.
Laut einer repräsentativen Umweltbewusstseinsstudie des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2014 möchten 82 % der Deutschen weniger Pkw-Verkehr in den Städten und wünschen sich, ihre Ziele mit dem Fahrrad erreichen zu können. So gibt es in der Bevölkerung eine große Gruppe von Menschen, die aufs Rad umsteigen würden – wäre es nur sicherer. Aus diesem Grund ist ist der Anteil des Rad-Verkehrs in Amsterdam und Kopenhagen um ein Mehrfaches höher als in Rosenheim.

Radfahrer halten doch den Verkehr auf!?
Die meisten Staus werden durch Autos verursacht, insbesondere durch Warteschlangen an Ampeln und Kreuzungen. Ein Fahrrad benötigt deutlich weniger Verkehrsfläche als ein Pkw. Die Umverteilung von Platz auf den Straßen zugunsten der Radfahrer sowie getrennte Bereiche zwischen Auto- und Radverkehr sorgen für weniger Konflikte und machen den Verkehr dadurch entspannter und fließender (eine Beispielstadt hierfür ist Kopenhagen). Unser Ziel ist, eine Infrastruktur zu schaffen, die zum Radfahren einlädt. Es ist erwiesen, dass mit der passenden Infrastruktur auch die Nutzung eines Verkehrsmittels steigt. Als Konsequenz werden weniger Wege mit dem Auto zurückgelegt, was automatisch zu weniger Autoverkehrsaufkommen führt. Damit kann der Ausbau der Fahrradinfrastruktur sogar zu einem fließerenden Autoverkehr beitragen für diejenigen, die auf den Pkw angewießen sind.

Was haben bestimmte Verkehrsteilnehmer wie z.B. Fußgänger davon?
Wir wollen nicht in Gegensätzen denken, sondern Mehrwert für alle schaffen. Wenn Radfahrenden eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und sie sich nicht mehr schmale Streifen mit Fußgängern teilen müssen, entschäft das Konflikte und macht automatisch das Zu-Fuß-Gehen sicherer und attraktiver. Handwerker, Notärzte und andere Verkehrsteilnehmer, die wirklich mit dem Auto in und durch die Stadt müssen, haben es durch weniger Kfz-Verkehr einfacher. Es geht beim Radentscheid Rosenheim auch um den Schutz von Gemeingütern wie Umwelt, Luft und Klima, davon profitieren alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Schadet das nicht dem Einzelhandel?
Nein, eine verkehrsberuhigte Innenstadt kann sich sogar positiv auf den Einzelhandel auswirken. Weniger Autoverkehr macht die Innenstadt attraktiver und bringt dadurch mehr Laufkundschaft für den stationären Handel, besonders beim wertbewahrenden Kundensegment. Außerdem kaufen Radfahrende und Fußgänger verstärkt in lokalen Geschäften ein, wohingegen Autofahrende oft große Kaufhäuser außerhalb der Stadt ansteuern. Wir freuen uns, dass zahlreiche Rosenheimer Geschäfte den Radentscheid aktiv unterstützen.

Wer darf unterschreiben?
Alle volljährigen EU-Bürger*innen, die seit mindestens 2 Monaten mit Erstwohnsitz in Rosenheim wohnen, können unterschreiben. Wir stellen zusätzlich Unterschriftenlisten für Bürger aus dem Umland, für Jugendliche und Nicht-EU-Bürger bereit – sie sind zwar nicht stimmberechtigt für den Radentscheid, unterstreichen aber die Wichtigkeit der Forderungen für alle, die in Rosenheim Fahrrad fahren.
Jugendliche, die in den nächsten Monaten volljährig werden, sollten auf jeden Fall auf der Wahlberechtigten-Liste unterschreiben!

Wie läuft der Radentscheid ab?
Vor dem Radentscheid, bei dem über die Fahrradinfrastruktur abgestimmt wird, müssen in einem Bürgerbegehren etwa 2.700 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Rosenheim gesammelt werden (entspricht 6% der Stimmberechtigten). Wurden genügend Unterschriften gesammelt, wird das von den Unterstützern unterschriebene Bürgerbegehren bei der Stadt eingereicht.
Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Stadtrat über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, kann der Stadtrat die Ziele direkt beschließen. Damit ist das Bürgerbegehren angenommen. Sollte der Stadtrat diese nicht annehmen, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Außerdem kann der Stadtrat unabhängig von der Unterschriftensammlung jederzeit die Ziele des Bürgerbegehrens beschließen und damit das Verfahren de facto abkürzen. Das wurde z.B. in Würzburg so gemacht.
Für einen gültigen Bürgerentscheid müssen fünfzehn Prozent der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmen. Das sind in Rosenheim etwa 6.750 Menschen.

Wann kann ich meine Unterschrift für den Radentscheid abgeben?
Das Sammeln von Unterschriften hat begonnen. Ab sofort kannst Du in einer der Sammelstellen unterschreiben oder die Unterschriftenlisten herunterladen und danach einsenden bzw. an einer der Sammelstellen abgeben. Für die Abgabe Deiner Unterschrift gibt es keine Frist. Zögere aber nicht lange, da wir möglichst bald die nötige Zahl der Unterschriften erreichen wollen, und noch deutlich mehr…

Wie kann ich den Radentscheid unterstützen?
Du kannst uns unterstützen mit:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Partner finden
  • Verbesserungsvorschläge für konkrete Orte planen oder simulieren
  • Aktionen und Veranstaltungen organisieren
  • Spenden

Der Radentscheid wird von einem ehrenamtlichen Team getragen. Mit Deiner Spende hilst Du tatkräftig mit, das Bürgerbegehren »Radentscheid Rosenheim« zum Erfolg zu führen. Für die Abwicklung der finanziellen Ein- und Ausgänge unterstützt uns dankenswerterweise der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Rosenheim.
Spendenkonto
ADFC – Kreisverband Rosenheim e. V.
Sparkasse Rosenheim – Bad Aibling
IBAN:  DE14 7115 0000 0000 057570
Stichwort „Radentscheid Rosenheim“

Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei Spenden über 200.- EUR wird eine Spendenquittung versandt, wenn auf dem Überweisungsträger die Anschrift vermerkt ist. Bis zur Grenze von 200 Euro jährlich ist die Vorlage des Überweisungsträgers oder Kontoauszugs beim Finanzamt ausreichend (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV).
Für jeden kleinen und großen Beitrag bedanken wir uns ganz herzlich!

In Rosenheim gibt es doch schon viele Radwege – brauchen wir noch mehr?
Wir möchten, dass ein lückenloses Radverkehrsnetz entsteht. Hier gibt es an wichtigen Straßen Nachholbedarf. Beispielsweise fehlen in der Äußeren Münchner und in der Kufsteiner Straße Radverkehrsanlagen über weite Bereiche. Dabei hat die Stadt selbst bereits im Radwegebedarfsplan 2011 festgestellt, dass in diesen Straßen Radverkehrsanlagen mit „sehr dringender Priorität“ errichtet werden sollen.
Wir möchten, dass das jetzt auch umgesetzt wird. An manchen Straßen sind zwar Radwege vorhanden, diese sind jedoch oft zu schmal, in schlechtem baulichen Zustand oder es fehlt ein Sicherheitstrennstreifen zum Kfz-Verkehr (Beispiel: Innsbrucker Straße). Es sollen aber auch Radverkehrsanlagen auf Nebenstrecken ausgebaut werden. Beispielsweise bieten sich die Wege beidseitig der Mangfall ideal zum Radfahren an. Abschnittsweise sind diese aber viel zu schmal und in schlechtem Zustand.

Ist Radfahren nicht viel zu unsicher?
Mit dem Radentscheid möchten wir gerade die Infrastruktur für den Radverkehr sicherer machen. Dazu gehört die Errichtung von neuen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen, aber auch die Verbesserung bestehender Anlagen. Das schließt insbesondere auch eine gute Oberflächenqualität mit ein. Wer ständig durchgeschüttelt wird oder Schlaglöchern ausweichen muss, kann sich weniger auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. An Hauptverkehrsstraßen fordern wir vorzugsweise die Errichtung von Radfahrstreifen. So sind Radfahrende immer gut im Sichtfeld anderer Verkehrsteilnehmer. Die Radfahrstreifen sollen baulich gegen unberechtigtes Befahren durch Kfz geschützt werden. So können sich alle Radfahrenden auch deutlich sicherer fühlen. Außerdem sollen Kreuzungen immer so gestaltet werden, dass Radfahrende gut wahrgenommen werden und sicher links abbiegen können.
Unfallstatistiken aus den Fahrradhochburgen Amsterdam und Kopenhagen zeigen, dass das Unfallrisiko mit zunehmendem Radverkehrsanteil deutlich sinkt. Durch hohe Präsenz schützen sich Radfahrende gegenseitig (Schwarmeffekt).

Führen neue Radwege nicht zu Staus für Autofahrer?
Wir wollen durch eine leistungsfähige, sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr erreichen, dass sich deutlich mehr Bürger für das Fahrrad als Verkehrsmittel entscheiden. Dadurch entsteht weniger Autoverkehr, die Straßen werden entlastet. Die neue Bundesstraße B15a führt künftig zu weniger Durchgangsverkehr in Rosenheim. Das eröffnet weitere Potenziale, bisher für den Kfz-Verkehr genutzte Flächen dem Radverkehr zu widmen. Wir wollen den Autoverkehr nicht verbieten. Auch nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren können die Rosenheimer Innenstadt und alle Stadtteile mit dem Auto und für den Lieferverkehr erreichbar bleiben.

Menschen aus dem Umland können doch nicht mit dem Rad nach Rosenheim fahren, oder?
Natürlich möchten wir, dass nicht nur Radverkehrsanlagen innerhalb der Stadt verbessert werden, sondern auch die Region z.B. durch Radschnellwege besser angebunden wird. Aus rechtlichen Gründen können wir jedoch nur Verbesserungen fordern, die in der Zuständigkeit der Stadt Rosenheim liegen. Übrigens ist ein hoher Anteil des Kfz-Verkehrs in Rosenheim selbst auf Hauptverkehrsstraßen hausgemacht: laut einem Gutachten, das das Verkehrsplanungsbüro BSV Dr. Baier im Auftrag der Stadt Rosenheim erstellt hat, liegt der Anteil des innerstädtischen Verkehrs in der Kufsteiner Straße bei 68%, in der Rathausstraße bei 41% und in der Äußeren Münchner Straße bei 32%.

Sind die Forderungen des Bürgerbegehrens überhaupt zulässig?
Unsere Ziele und Forderungen wurden von einer erfahrenen Verwaltungsjuristin geprüft. Wir haben uns bei den Zielen auch an die erfolgreichen Radentscheide in Bamberg und München angelehnt und konnten so von den positiven Erfahrungen profitieren. Gerne hätten wir auch noch weitergehende Forderungen für den Radverkehr gestellt. Wir müssen uns aber im Rahmen des rechtlich Möglichen bewegen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bürgerbegehrens möchten wir, abhängig von der jeweiligen Verkehrssituation, gemeinsam mit der Stadtverwaltung sinnvolle Lösungen erarbeiten.

Was sind die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA)?
Dabei handelt es sich um ein Regelwerk und Planungshandbuch zur Errichtung von Radverkehrsanlagen, in der letzten Ausgabe 2010 herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.. Es enthält detaillierte Planungsvorgaben für die sichere Gestaltung von Radverkehrsanlagen. Mit Umsetzung dieses Regelwerks bei der Planung wird ein Mindeststandard für Sicherheit und Komfort von Radverkehrsanlagen gewährleistet. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen müssen in mehreren Bundesländern verbindlich bei der Planung angewendet werden, nicht jedoch in Bayern. Wir möchten, dass die ERA nicht nur bei der Planung von neuen Anlagen angewendet werden, sondern auch das bestehende Radverkehrsnetz nach diesen Vorgaben umgestaltet wird. Bei der Breite von Radverkehrsanlagen gehen die Ziele des Radentscheids noch etwas über die Vorgaben der ERA hinaus.

Was ist die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ (AGFK-Bayern)?
Dabei handelt es sich um ein Netzwerk bayerischer Kommunen, das mit maßgeblicher Unterstützung der Bayerischen Landesregierung ins Leben gerufen wurde. Schirmherr ist der Bayerische Staatsminister des Innern und für Integration. Mitgliedsgemeinden streben u.a. eine bessere Infrastruktur und mehr Sicherheit für den Radverkehr an und tauschen sich gegenseitig mit ihren Erfahrungen bei der Förderung des Radverkehrs aus. Nach Erreichung der vorgegebenen Kriterien erhalten die betreffenden Kommunen eine Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“. 
Wir möchten, dass die Stadt Rosenheim Mitglied in der AGFK wird. Durch den Erfahrungsaustausch bei der Planung von Radinfrastruktur kann die Stadt von den Erfahrungen fahrradfreundlicher Kommunen profitieren und so die Ziele des Bürgerbegehrens bestmöglich umsetzen.
Weitere Informationen: www.agfk-bayern.de

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich unterschrieben habe?
Deine Daten werden nur für die Durchführung des Bürgerbegehrens entsprechend Art. 18 a Bayerische Gemeindeordnung verwendet und vernichtet, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden. Die angegebenen Daten müssen entsprechend Art. 18 (5) für das Verfahren des Bürgerbegehrens erhoben werden, um das Stimmrecht der Unterzeichnenden nachzuweisen.

Was sind eigentlich Radverkehrsanlagen und wie können sie aussehen?
Rad­ver­kehr­san­la­gen sind alle Wege, die vor­ran­gig oder aus­schließ­lich für den flie­ßen­den Rad­ver­kehr an­ge­legt sind. Sie kön­nen durch Mar­kie­run­gen auf der Fahr­bahn oder durch Hö­hen­un­ter­schied ge­gen be­nach­bar­te Ver­kehrs­flä­chen ab­ge­grenzt sein. Oder aber sie wer­den durch ver­kehrs­re­geln­de Maß­nah­men, z. B. als Fahr­rad­stra­ße, de­kla­riert.
Rad­fahr­strei­fen sind auf der Fahr­bahn mit ei­ner brei­ten durch­ge­zo­ge­nen wei­ßen Li­nie mar­kiert. Sie dür­fen von Kfz nicht be­fah­ren wer­den. Ihre Si­cher­heit wird ver­bes­sert durch far­bi­gen Be­lag und eine Ab­tren­nung zur Fahr­bahn.
Schutz­strei­fen sind auf der Fahr­bahn mit ei­ner schma­len ge­stri­chel­ten wei­ßen Li­nie mar­kiert . Sie dür­fen von Kfz nur im Be­darfs­fall bei Ge­gen­ver­kehr, z.B. bei Be­geg­nung mit ei­nem Lkw, be­fah­ren wer­den.
Si­cher­heits-Trenn­strei­fen sorgen für den nö­ti­gen Ab­stand von Rad­ver­kehr­san­la­gen zum flie­ßen­den Kfz-Ver­kehr und zu längs par­ken­den Au­tos, z.B. wenn die Fah­rer­tür un­vor­sich­tig ge­öff­net wird.
Auf­stell­flä­chen an Am­peln er­mög­li­chen den Rad­fah­ren­den eine gute Start­po­si­ti­on und ma­chen links ab­bie­gen­den Rad­ver­kehr si­che­rer.

Radfahrstreifen
Schutzstreifen